Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Corinna Buberl, Codesign, nachfolgend Codesign genannt, und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach Zugang widerspricht. Codesign erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB.
2. Angebot
Die in Angeboten von Codesign aufgeführten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mehraufwand, der in einem Angebot nicht enthalten ist, wird — sofern nicht anders vereinbart — mit einem Nettostundenlohn von derzeit 78 Euro berechnet.
3. Vergütung
Die Vergütung von Codesign wird (sofern nicht pauschal vereinbart) nach Zeitaufwand abgerechnet, der Stundensatz beträgt 78 Euro zzgl. der z. Zt. gültigen Mehrwertsteuer von 19 %. Die Vergütungen sind bei Lieferung ohne Abzug fällig. Bei aufwändigeren Projekten ist nach Abnahme des Design-Entwurfs mindestens ein Drittel der Auftragssumme zur Zahlung fällig.
4. Lieferzeit
Liefertermine bzw. feste Abgabetermine bedürfen der Vereinbarung. Die Lieferzeit beträgt ansonsten die notwendige Bearbeitungszeit durch Codesign, allerdings nur bei Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, so kann Codesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
5. Materialien
Alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Materialien (Bilder, Texte, Grafiken etc.) werden vom Auftraggeber in digital verwertbarer Form geliefert. Ist eine zusätzliche Bearbeitung oder Recherche durch Codesign erforderlich, so ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Der Stundensatz für zusätzliche Arbeiten beträgt 78 Euro zzgl. MwSt.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Codesign überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das ausschließliche Nutzungsrecht ohne Weiterübertragungsmöglichkeit übertragen. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Codesign bleibt in jedem Fall berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Codesign und Auftraggeber. Arbeitsmittel (Datenträger, Entwurfsmaterialien usw.) bleiben jeweils im Eigentum von Codesign.
7. Herausgabe von Daten
Codesign ist nicht verplichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Codesign ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
8. Haftung
Den Ersatz für Schäden des Nutzers, die von Codesign verursacht wurden, leistet Codesign:
a) immer, wenn eine Hauptleistungspflicht dieses Vertrages oder eine sonstige wesentliche Pflicht schuldhaft verletzt wurde, sowie
b) in allen übrigen Fällen, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. In allen brigen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Als vorhersehbare Schadenshöhe gilt für den einzelnen Schaden die dreifache Vertragssumme. Codesign ist weder presserechtlich noch urheber– oder wettbewerbsrechtlich für die Verwendung von Inhalten verantwortlich, die der Auftraggeber liefert. Sollte Codesign durch Dritte wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber Codesign von der Haftung frei.
9. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist der Sitz von Codesign. Für den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend. Bei Ungültigkeit eines oder mehrerer Punkte dieser Bedingungen behalten die übrigen ihre Gültigkeit. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.